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| uescho [28.07.2026 18.14] – [§ 4 Meinungsäußerung, Bekanntmachung] 217.198.244.194 | uescho [28.07.2026 18.15] (aktuell) – [§ 4 Meinungsäußerung, Bekanntmachung] 217.198.244.194 | ||
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| (1) Die Schülerinnen und Schüler haben in der Schule das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung (Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 des Grundgesetzes). Innerhalb des Schulgeländes sind die Durchführung von Veranstaltungen und das Verteilen von Materialien zur Werbung für parteipolitische Ziele nicht zulässig. | (1) Die Schülerinnen und Schüler haben in der Schule das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung (Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 des Grundgesetzes). Innerhalb des Schulgeländes sind die Durchführung von Veranstaltungen und das Verteilen von Materialien zur Werbung für parteipolitische Ziele nicht zulässig. | ||
| - | (2) Verteilung, Bekanntmachung und Aushang von Flugblättern, | + | (2) Verteilung, Bekanntmachung und Aushang von Flugblättern, |
| ==== § 5 Schülerzeitung ==== | ==== § 5 Schülerzeitung ==== | ||